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Barrierefreiheit auf Webseiten

Charlotte Brückmann • 19. Februar 2025

Mit barrierefreien Webseiten die Zugänglichkeit für alle Nutzer gewährleisten


Zusammenfassung


  • Barrierefreiheit auf Webseiten (des öffentlichen Sektors oder wenn eine gewisse Größe erreicht ist) ist rechtlich verpflichtend
  • Eingeschränkte Menschen inkludieren, Rücksicht nehmen
  • Reichweite erweitern

In der digitalen Ära ist es unerlässlich, dass Informationen und Dienstleistungen für alle zugänglich sind. Die Barrierefreiheit von Webseiten ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Möglichkeit, die Reichweite deiner Online-Präsenz zu erweitern und ein inklusives Nutzererlebnis zu bieten. 

Worum geht’s hier eigentlich?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, wurde zwar schon am 22. Juli 2021 beschlossen, doch es wird erst ab dem 28. Juni 2025 verbindlich. Vielleicht denkst du jetzt, dass bis dahin noch genügend Zeit bleibt.

Falsch gedacht! Es ist ratsam, frühzeitig mit der Umsetzung der Anforderungen zu beginnen, da diese bis zum genannten Datum vollständig erfüllt sein müssen. Andernfalls können empfindliche Bußgelder auf dich zukommen. Was genau das Gesetz verlangt, wen es tatsächlich betrifft und wie du es Schritt für Schritt umsetzen kannst, verraten wir dir in diesem Beitrag.

Übersicht

  1. Was steckt hinter dem Gesetz für Barrierefreiheit auf Webseiten?
  2. Welche Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein?
  3. Wer muss die Barrierefreiheit auf Webseiten sicherstellen?
  4. Welche Barrierefreiheitsanforderungen gelten?
  5. Auswirkungen auf Rechtstexte durch Barrierefreiheit
  6. Bis wann musst du die Vorgaben umgesetzt haben?
  7. Was passiert, wenn du die Anforderungen nicht umsetzt?
  8. Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte

1. Was steckt dahinter?


Das BFSG hat ein klares Ziel: Es soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen in unserer Gesellschaft die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, ohne Diskriminierung. Konkret bedeutet das, die Barrierefreiheit vor allem im digitalen Bereich zu fördern und das Internet für alle, unabhängig von Einschränkungen, einfacher nutzbar zu machen.

Nun fragst du dich vielleicht, warum es überhaupt zu diesem neuen Gesetz gekommen ist. Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882  um, die auch als European Accessibility Act (EAA) bekannt ist. Anders als eine Verordnung, die sofort in allen EU-Ländern gilt (denk zum Beispiel an die Datenschutzgrundverordnung), muss diese Richtlinie von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Genau das macht das BFSG in Deutschland.

Wann wird das Gesetz wirksam?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, überführt die Vorgaben des EAA in Deutschland in nationales Recht. Ab dem 28. Juni 2025 tritt es in Kraft und betrifft dann direkt alle, die unter das Gesetz fallen.

Jetzt fragst du dich vielleicht, wer konkret betroffen ist und ob das Gesetz auch für Unternehmen im B2B-Bereich gilt. Tatsächlich gilt das BFSG nur im B2C-Bereich, also in der Beziehung zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Ziel ist es, die Barrierefreiheit im Interesse der Nutzer sicherzustellen. Dazu zählen sowohl Produkte wie Computer, Smartphones oder E-Book-Reader als auch Dienstleistungen – etwa in den Bereichen Telefonie, Bankwesen oder elektronischer Handel.

Für dich bedeutet das, dass insbesondere Websites und Online-Shops – einschließlich Marktplätze – den Anforderungen des BFSG entsprechen müssen. Als Betreiber einer Website oder eines Online-Shops bist du also in der Pflicht, diese Vorgaben umzusetzen.

Weitere Informationen

Konkrete Informationen zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes findest du in der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die am 22. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.


Hilfestellung und praktische Beispiele zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt dir die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellten Leitlinien.

2. Welche Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei zugänglich sein?

!

Wichtig für dich

Bietest du auf deiner Website Funktionen wie Interaktionsmöglichkeiten oder Terminbuchungen an, fällt das automatisch unter den elektronischen Geschäftsverkehr. Dabei spielt es keine Rolle, ob die von dir angebotenen Dienstleistungen direkt vom BFSG betroffen sind oder nicht.

Um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umzusetzen, musst du zunächst wissen, auf welche Produkte und Dienstleistungen sich die Vorgaben beziehen. Ab dem 28. Juni 2025 gilt für alle Produkte, die ab diesem Datum verkauft werden, dass sie barrierefrei angeboten werden müssen.

Einige Beispiele für Produkte, die vom BFSG betroffen sind:


  • Smartphones, Tablets, Computer und Notebooks
  • Geldautomaten sowie Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernseher mit Internetzugang und Router
  • E-Book-Reader


Wenn du eines dieser Produkte herstellst oder vertreibst, ist es deine Aufgabe, die Barrierefreiheitsanforderungen  zu erfüllen. Selbst wenn dein Produkt nicht in der Liste aufgeführt ist, hast du natürlich die Möglichkeit, es barrierefrei anzubieten, um mehr Nutzern den Zugang zu erleichtern. Aber nicht nur Produkte, sondern auch Dienstleistungen  fallen ab dem 28. Juni 2025 unter das Gesetz. Dazu gehören unter anderem:


  • Telefondienste
  • E-Books
  • Messenger-Dienste
  • Apps für Mobilgeräte, insbesondere für den überregionalen Personenverkehr
  • Bankdienstleistungen
  • Elektronischer Handel
  • Selbstbedienungsterminals wie Check-in-Automaten
  • Verbraucherendgeräte mit interaktiven Funktionen
  • Personenbeförderungsdienste


Ein Beispiel, das besonders wichtig für dich als Online-Shop-Betreiber oder Unternehmer ist, ist der elektronische Geschäftsverkehr. Dazu zählt nicht nur der E-Commerce. Auch andere digitale Interaktionen wie Terminbuchungen oder Kontaktmöglichkeiten auf deiner Website unterliegen dem BFSG.


Stell dir vor, du betreibst ein Kosmetikstudio oder einen Friseursalon. Du bietest Dienstleistungen wie Hautanalysen oder Make-up-Beratung an und vermarktest diese über deine Website. Kunden können dort online Termine buchen. Auch solche Websites sind vom Gesetz betroffen.

Sobald Nutzer auf deiner Seite beispielsweise Abonnements abschließen, Unterkünfte oder Termine buchen oder Produkte kaufen können, musst du sicherstellen, dass sie vollständig barrierefrei zugänglich ist.

Ausnahmen bei Produkten und Dienstleistungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) enthält auch Regelungen für Ausnahmen und Übergangsfristen. Es gibt bestimmte Inhalte auf Websites und in mobilen Apps, die vom Gesetz ausgenommen sind. Dazu gehören beispielsweise vor dem 28. Juni 2025 veröffentlichte Videoinhalte (zeitbasierte Medien) und Dateien von Büroanwendungen wie PDFs.


Ein anschauliches Beispiel dazu, um den Sachverhalt zu verdeutlichen: Stell dir vor, auf deiner Website gibt es eine PDF-Anleitung oder ein Video-Tutorial, das deinen Kunden erklärt, wie sie Online-Termine für dein Kosmetikstudio buchen können. Wenn diese Inhalte vor dem 28. Juni 2025 bereitgestellt wurden, erfordert dies keine barrierefreie Gestaltung.


3. Wer muss Barrierefreiheit sicherstellen?

Du fällst unter die Regelungen des BFSG, wenn folgende Punkte auf dich zutreffen:


  • Du stellst die genannten Produkte her, handelst mit ihnen oder importierst sie.


  • Oder du bietest die genannten Dienstleistungen an oder erbringst sie.


  • Zudem bist du kein Kleinstunternehmen, das solche Dienstleistungen bereitstellt oder anbietet.


Was zählt als Kleinstunternehmen?

Ein Kleinstunternehmen ist ein Betrieb, der weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Außerdem darf entweder der Jahresumsatz maximal 2 Millionen Euro betragen oder die Jahresbilanzsumme bei höchstens 2 Millionen Euro liegen.


achtung: Auch Kleinstunternehmen, die die oben genannten Produkte und Geräte wie Smartphones, Tablets oder E-Book-Reader verkaufen, fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Du musst sicherstellen, dass deine Produkte die Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllen.


Handeln, wenn es dich betrifft

Wenn die genannten Punkte auf dich zutreffen, solltest du so bald wie möglich mit der Umsetzung der Anforderungen starten. Welche Maßnahmen das genau sind und wie du sie umsetzen kannst, erklären wir dir Schritt für Schritt.

4. Welche Barrierefreiheitsanforderungen gelten?

Um herauszufinden, welche Barrierefreiheitsanforderungen auf deine Produkte und Dienstleistungen zutreffen, solltest du zunächst wissen, was Barrierefreiheit bedeutet. Das BFSG beschreibt Barrierefreiheit so:


Produkte und Dienstleistungen gelten als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in üblicher Weise, ohne größere Hindernisse und im Idealfall ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.


Doch wie genau sehen diese Anforderungen aus? Woran könnte es in Sachen Barrierefreiheit bei deinen Produkten oder Dienstleistungen scheitern?


Hier sind einige Beispiele für Barrieren, die häufig auf Webseiten auftreten:


  • Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist zu schwach.
  • Farben und Schriftarten sind für Menschen mit Sehschwäche schwer zu erkennen.
  • Deine Website lässt sich nicht allein mit der Tastatur bedienen, beispielsweise beim Cookie-Banner.
  • Die Schriftgröße ist zu klein und es fehlt eine Zoom-Funktion.
  • Untertitel bei Bildern oder Audiodeskriptionen sind nicht vorhanden.
  • Texte oder Formulare können nicht von einem Screenreader gelesen werden.
  • Du verwendest komplizierte Sprache oder stark verschachtelte Sätze.


Hersteller und Händler haben, je nach ihrer Position in der Lieferkette, unterschiedliche Pflichten in Bezug auf Barrierefreiheit. Auch als Dienstleister, etwa als Betreiber eines Online-Shops, gibt es klare Anforderungen. Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz darfst du deine Dienste nur dann anbieten, wenn du die Vorgaben des § 12 der Rechtsverordnung zum BFSG erfüllst und deinen Informationspflichten nachkommst.


Was bedeutet das konkret für dich?

Wenn du Produkte einsetzt, die unter das BFSG fallen, um eine Dienstleistung anzubieten, müssen diese Produkte barrierefrei sein. Darüber hinaus musst du Informationen über diese Produkte und Dienstleistungen barrierefrei darstellen.

Wichtige Punkte dabei sind:


  • Die Darstellung von ausreichendem Kontrast.
  • Eine gut lesbare Schriftgröße.
  • Eine klare, verständliche Sprache.


Ein Beispiel aus der Praxis ist die CE-Kennzeichnung – sie muss gut sichtbar und klar lesbar auf dem Produkt angebracht sein. Mehr Details zu den Anforderungen findest du in der Rechtsverordnung zum BFSG.

5. Auswirkungen auf Rechtstexte durch Barrierefreiheit

Neben den Verpflichtungen zur Barrierefreiheit bist du als Betreiber eines Online-Shops oder einer Website auch dazu verpflichtet, deine Kunden über die Barrierefreiheit deines Angebots zu informieren. Am einfachsten lässt sich diese Informationspflicht  – wie viele andere rechtliche Vorgaben im E-Commerce – direkt in deinen AGB umsetzen.


Wichtig:   Auch die Hinweise zur Barrierefreiheit selbst müssen in einer barrierefreien Form dargestellt werden.


Was heißt das für dich?

Als Betreiber eines Online-Shops oder einer Website musst du nach den Vorgaben von Anlage 3 Nummer 1 entsprechende Informationen erstellen und diese in deinen AGB bereitstellen. Beachte dabei, dass rechtssichere AGB ein wesentlicher Bestandteil für ein erfolgreiches Geschäft sind.

Falls du bisher keine AGB genutzt hast oder unsicher bist, ob deine bestehenden AGB den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen, solltest du dringend handeln. Unklarheiten oder Fehler in den Rechtstexten können schnell hohe Kosten verursachen!

6. Bis wann musst du die Vorgaben umgesetzt haben?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt ab dem 28. Juni 2025. Das heißt, du musst bis zu diesem Stichtag sämtliche Anforderungen vollständig umgesetzt haben, da ab dann Kontrollen stattfinden. Zusätzliche Fristen für Anpassungen nach diesem Datum gibt es nicht.


Wichtig: Für Selbstbedienungsterminals sieht das Gesetz jedoch eine längere Übergangsfrist von 15 Jahren vor. Stelle sicher, dass du diese Sonderregelung kennst, falls sie für dich relevant ist!

7. Was passiert, wenn du die Anforderungen nicht umsetzt?

Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird durch BITV-Tests überprüft, die sich an der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung orientieren. Wenn die Marktüberwachungsbehörden Verstöße feststellen, können sie erhebliche Bußgelder verhängen – diese können bis zu 100.000 Euro betragen.

Aber das ist noch nicht alles. Auch Verbraucher oder Verbände können die Marktüberwachungsbehörde dazu auffordern, aktiv zu werden. Falls die Behörden keine Maßnahmen ergreifen, haben diese Anspruch darauf, rechtlich dagegen vorzugehen und eine Klage einzureichen.


Solltest du die Anforderungen an die Barrierefreiheit ignorieren und damit gleichzeitig gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, drohen dir zudem kostspielige Abmahnungen. Diese Abmahnungen können sich nicht nur auf Verstöße gegen das BFSG beziehen, sondern auch, wenn dein Impressum nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Checkliste für Online-Shop- und Webseitenbetreiber

Nutze diese Checkliste, um die Barrierefreiheit deines Online-Shops oder deiner Website sicherzustellen und mögliche Risiken zu minimieren!




To-Dos:

  • Barrierefreiheit prüfen: Mache dich mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der dazugehörigen Rechtsverordnung vertraut.
  • Rechtzeitig starten: Beginne frühzeitig mit der Umsetzung der Vorgaben, spätestens vor dem Stichtag am 28. Juni 2025.
  • Einfache Texte: Stelle sicher, dass die Inhalte auf deiner Website oder in deinem Online-Shop leicht verständlich sind.
  • Geeignete Schriftarten: Nutze gängige und schlichte Schriftarten in einer ausreichend großen Größe.
  • Zoom-Funktion: Biete deinen Nutzern eine Option zum Vergrößern der Inhalte an.
  • Tastaturbedienung: Sorge dafür, dass die gesamte Website – inklusive Cookie-Banner – nur mit der Tastatur bedienbar ist.
  • Kontraste und Farben: Achte auf genügend Kontraste und gut erkennbare Farbtöne.
  • Kontaktmöglichkeiten: Biete mehrere einfache Wege an, wie deine Kunden mit dir in Kontakt treten können.
  • Barrierefreie Informationen: Stelle sicher, dass deine notwendigen Informationen gemäß BFSG zugänglich und barrierefrei sind.
  • Angepasste AGB: Aktualisiere deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um den BFSG-Vorgaben gerecht zu werden.


Risiken:

  • Screenreader-Unverträglichkeit: Texte oder Formulare sind nicht mit Screenreader-Programmen kompatibel.
  • Fehlende Untertitel: Bilder und Videos haben keine Untertitel oder Audiodeskriptionen.
  • Schwierig zu lesen: Deine Texte sind kompliziert formuliert oder enthalten verschachtelte Sätze.
  • Fehlende mobile Optimierung: Die Mobilversion deiner Website oder App ist nicht barrierefrei angepasst.
  • Nicht barrierefreie Produkte: Die für deine Dienstleistungen eingesetzten Produkte entsprechen nicht den Barrierefreiheitsanforderungen.

Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte


Anforderungen an Barrierefreiheit:

  • Produkte und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis nutzbar, zugänglich und auffindbar sein.
  • Barrierefreier Zugang zur Website umfasst unter anderem:
  • Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund.
  • Lesbare Schriftarten und -größen.
  • Bedienbarkeit der Seite allein mit der Tastatur (inkl. Cookie-Banner).
  • Vorhandensein von Untertiteln und Audiodeskriptionen.
  • Einfache Sprache und keine verschachtelten Sätze.


Auswirkungen auf Rechtstexte:

  • Informationen zur Barrierefreiheit sollten in den AGB aufgeführt werden.
  • Diese Texte müssen selbst barrierefrei sein.
  • Rechtssichere AGB sind essenziell, da Fehler oder Versäumnisse teure Folgen haben können.


Stichtag für Umsetzung:

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
  • Bis zu diesem Datum müssen alle Anforderungen erfüllt sein.
  • Für Selbstbedienungsterminals gilt eine Übergangsfrist von 15 Jahren.


Konsequenzen bei Nichtumsetzung:

  • Marktüberwachungsbehörden können BITV-Tests durchführen und Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen.
  • Verbraucher und Verbände können die Marktüberwachung zur Prüfung auffordern und gegebenenfalls Klagen einreichen.
  • Wettbewerbsrechtliche Verstöße können teure Abmahnungen nach sich ziehen, auch bei fehlerhaftem Impressum.

„Deine Website kann mehr –

hole das Maximum heraus!“

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